In Teil 1 von Biwakieren und Zelten in den Alpen
hatten wir bereits die Definition eines Zeltes
und Auslegung und Erörterung des Gesetzestext von BayWaldG ↗.
Wie sieht es nun mit Biwakieren
über der Waldgrenze aus!?
„Grundsätzlich“ ist das Biwakieren in den Alpen, ausgenommen gesonderte Schutzgebiete (siehe Teil 1), geduldet.
Vor allem in Notsituation!
In der Regel wird jedoch darauf verwiesen die Infrastruktur der Alpenhütten ( Alpenverein / Naturfreunde / Privat )
zu nutzen und somit einen eingriff in Vegetation und Tierreich zu verhindern.
Dies ist soweit absolut nachvollziehbar und auch wegweisen für unsere Aktionen in freier Natur.
Definition Biwak:
Auszug: DAV Zelten und Biwakieren in den Bergen
„… Biwakieren für eine Nacht ohne Zelt PuTTY SSH session timeout ↗ , unter freiem Himmel oder in einem Iglu ↗.
(Iglu = Unter Iglu versteht man üblicherweise ein kuppelförmiges Schneehaus)
Ein Notbiwak ist grundsätzlich überall erlaubt.
Ein geplantes Biwak wird i.d.R. geduldet, außer es soll in einem Schutzgebiet stattfinden,
in dem dies explizit verboten ist (in der Verwaltung des Schutzgebietes nachfragen).
…“
„… Oberhalb der Waldgrenze und außerhalb von Schutzgebieten ist rücksichtsvolles
Campieren in einigen Kantonen in der Schweiz erlaubt.
In Österreich sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich
(http://www.oeav.at/portal/Service/Downloads/Rechtsfragen/Zelten_und_Biwakieren_in_O ↗esterreichs_Bergen_HP_2010.pdf).
…“
Quelle DAV : http://www.alpenverein.de/chameleon/public/16779/zelten_und_biwakieren_in_den_bergen_16779.pdf ↗
Fazit:
In jedem Fall müssen wir uns rücksichtsvoll gegenüber unserer Natur verhalten. Dies geht aus allen Texten hervor und wer dies beachtet und sich unauffällig und Rücksichtsvoll in der Natur bewegt wird auch nicht anecken oder auffallen. Somit wird auch kein Grund gegeben sein um einen der Gesetzestexte in Anwendung zu bringen. Falls ihr auf Touren in Tälern Biwakieren möchtet fragt die Personen denen das Grundstück gehört. Falls ihr diese Personen nicht antrefft folgt dem Prinzip : “ leave nothing but footprints “ zu Deutsch “ Hinterlasse nichts als Fußabdrücke „.
Meine Persönlichen Erfahrung sind durchweg Positiv. Zwar bin ich meist in entlegenen Gegenden unterwegs und treffe wirklich selten auf andere Personen.
Jedoch bin ich auch in Heimischen Wäldern unterwegs. Dort achte ich darauf mich stehts Korrekt zu verhalten! Zum Beispiel entzünde ich keine Feuer im Wald, dies unterscheidet mich wohl von den meisten meiner Bushcraft – Kollegen und wenn ich dies einmal tue dann nicht Größer wie meine Faust und sehr sehr Kontrolliert.
http://fernwandererx.de/biwakieren-und-zelten-in-den-alpen-rechtliche-informationen/